AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. All­ge­meines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch AGB genannt – gelten für alle von Sandra Abrahams, Kolberger Str. 8, 41812 Erkelenz – im folgenden als Fotografin bezeichnet – durchgeführten Aufträge.
  2. Sie gelten mit der Erteilung des Auftrags als akzeptiert.
  3. “Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen.

II. Urhe­ber­recht

  1. Das Urhe­ber­recht der Licht­bilder liegt immer beim Fotografen.
  2. Die vom Fotografen hergestell­ten Licht­bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen.
  5. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Licht­bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.
  6. Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch)  ist der Fotograf, als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

III. Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar vereinbart.  Aufgrund $ 19 UStG wird auf die Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
  4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.
  5. Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Stu­diomi­eten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.
  6. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

IV. Haf­tung

  1. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, von ihr verwendetes und ihr überlassenes Material sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind.
  3. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografin, sowie die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall usw.), die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
  5. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
  6. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch – technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  7. Die Aufbewahrung der Lichtbilder ist nicht Teil des Auftrags.

V. Leis­tungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Storniert der Auf­tragge­ber die Fotografen­buchung, steht dem Fotografen ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net: Storno ab dem 15.  Tag nach der Ver­tragsvere­in­barung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Ter­min 50 %; bei Absage ab 2 Tagen vor Termin 100 % der vere­in­barten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet wurde.

VI. Daten­schutz

  1. Die Fotografin erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten, sowie der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Auftrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1b) sowie Abs. 1c) DSGVO. Zu den personenbezogenen Daten gehören neben Kontaktdaten wie Name, Anschrift, usw. insbesondere digitale Fotos.
  2. Die Fotografin ist berechtigt, die Auftraggeber über E-Mail, Telefon und den Postweg über Neuigkeiten und Angebote zu benachrichtigen. Ein Widerspruch gegen die Kontaktaufnahme kann jederzeit schriftlich erfolgen.
  3. Zur Erfüllung des Auftrags offenbart oder übermittelt die Fotografin personenbezogene Daten an andere Personen oder Unternehmen (Auftragsverarbeiter). Die Auftragsverarbeitung geschieht auf Grundlage des Artikel 28 DSGVO. Zum Beispiel
    1. werden dem Auftraggeber die digitalen Fotos über eine passwortgeschützte Onlinegalerie eines Online-Bilderdienstes zur Auswahl gestellt.
    2. werden die digitalen Fotos zum Druck an ein Fotolabor übermittelt.
    3. wird die Rechnung mit einer Online-Buchhaltungssoftware erstellt und dort gespeichert.
  4. Die von der Fotografin gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Daten, die zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, werden entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Dazu zählen u. A. die Lichtbilder. Lichtbilder sind nach §64 UhrG siebzig Jahre p.m.a (nach dem Tod des Urhebers) urheberrechtlich geschützt. Um Rechte z.B. auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) oder Schadensersatz (§ 97 UrhG) geltend zu machen, und die Urheberschaft beweisen zu können (§ 10 UrhG), werden die digitalen Fotos von der Fotografin entsprechend aufbewahrt.
  5. Der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei der Fotografin gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Für Daten, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung benötigt werden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, besteht nach Art. 17 Abs. 3b) sowie Abs. 3e) DSGVO kein Recht auf Löschung. Anfragen sind schriftlich an die Fotografin zu richten.

VII. Bild­bear­beitung

  1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.
  2. Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.
  3. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Licht­bilder des Fotografen im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

VIII. Lieferzeiten und Reklamation

  1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men.  Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.
  3. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen erwor­ben werden.
  4. Bei Produkten, die nach einem Fotoshooting bestellt werden, für individuell erstellte Kundenaufnahmen, sowie für Fotoprodukte jeglicher Art ist ein Recht zum Widerruf ausgeschlossen. Ebenso sind Bilder, die auf einem digitalen Datenträger geliefert werden oder als Download zugänglich gemacht werden, vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

X. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin.
  2. Die Fotografin beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Aachen verhandelt werden.

XI. Sal­va­torische Klausel

Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.