AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch AGB genannt – gelten für alle von Sandra Abrahams, Kolberger Str. 8, 41812 Erkelenz – im folgenden als Fotografin bezeichnet – durchgeführten Aufträge.
- Sie gelten mit der Erteilung des Auftrags als akzeptiert.
- “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II. Urheberrecht
- Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
- Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
- Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
- Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
- Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar vereinbart. Aufgrund $ 19 UStG wird auf die Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.
- Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
- Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
IV. Haftung
- Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, von ihr verwendetes und ihr überlassenes Material sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind.
- Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografin, sowie die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall usw.), die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
- Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
- Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch – technischen Gestaltung ausgeschlossen.
- Die Aufbewahrung der Lichtbilder ist nicht Teil des Auftrags.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; bei Absage ab 2 Tagen vor Termin 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
VI. Datenschutz
- Die Fotografin erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten, sowie der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Auftrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1b) sowie Abs. 1c) DSGVO. Zu den personenbezogenen Daten gehören neben Kontaktdaten wie Name, Anschrift, usw. insbesondere digitale Fotos.
- Die Fotografin ist berechtigt, die Auftraggeber über E-Mail, Telefon und den Postweg über Neuigkeiten und Angebote zu benachrichtigen. Ein Widerspruch gegen die Kontaktaufnahme kann jederzeit schriftlich erfolgen.
- Zur Erfüllung des Auftrags offenbart oder übermittelt die Fotografin personenbezogene Daten an andere Personen oder Unternehmen (Auftragsverarbeiter). Die Auftragsverarbeitung geschieht auf Grundlage des Artikel 28 DSGVO. Zum Beispiel
- werden dem Auftraggeber die digitalen Fotos über eine passwortgeschützte Onlinegalerie eines Online-Bilderdienstes zur Auswahl gestellt.
- werden die digitalen Fotos zum Druck an ein Fotolabor übermittelt.
- wird die Rechnung mit einer Online-Buchhaltungssoftware erstellt und dort gespeichert.
- Die von der Fotografin gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Daten, die zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, werden entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Dazu zählen u. A. die Lichtbilder. Lichtbilder sind nach §64 UhrG siebzig Jahre p.m.a (nach dem Tod des Urhebers) urheberrechtlich geschützt. Um Rechte z.B. auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) oder Schadensersatz (§ 97 UrhG) geltend zu machen, und die Urheberschaft beweisen zu können (§ 10 UrhG), werden die digitalen Fotos von der Fotografin entsprechend aufbewahrt.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei der Fotografin gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Für Daten, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung benötigt werden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, besteht nach Art. 17 Abs. 3b) sowie Abs. 3e) DSGVO kein Recht auf Löschung. Anfragen sind schriftlich an die Fotografin zu richten.
VII. Bildbearbeitung
- Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
- Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
- Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
- Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.
- Bei Produkten, die nach einem Fotoshooting bestellt werden, für individuell erstellte Kundenaufnahmen, sowie für Fotoprodukte jeglicher Art ist ein Recht zum Widerruf ausgeschlossen. Ebenso sind Bilder, die auf einem digitalen Datenträger geliefert werden oder als Download zugänglich gemacht werden, vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
X. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin.
- Die Fotografin beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Aachen verhandelt werden.
XI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.